Einwirkzeit gehört zum Termin
Eine Farbbehandlung ist keine durchgehende Arbeitsstunde: Sie besteht aus zwanzig Minuten Auftragen, einer Pause, dem Ausspülen, dem Föhnen. Solange der Kalender nur «1 Std.» kennt, geraten Sie schon beim zweiten Termin in Verzug und rufen am Ende die Kundin um 17 Uhr an, um sie zu verschieben.
Jede Leistung ist mit ihrer Belegungsdauer und ihrer Einwirkzeit hinterlegt. Während der Einwirkzeit kann der Kalender – wenn Sie das erlauben – einen Herrenschnitt auf denselben Platz legen. Sie entscheiden, ob sich Ihre Leerzeiten füllen oder ruhig bleiben.
- Dauer, Einwirkzeit und Rüstzeit je Leistung
- Ein eigener Plan je Friseurin, mit Spezialitäten und Urlaub
- Samstagstermine auf Wunsch durch eine Anzahlung geschützt
